Die Vergütung soll einen Gegenwert für die erbrachte Beratungsleistung darstellen. Ausschlaggebende Kriterien sind deshalb der Arbeitsaufwand und der Mehrwert, den unsere Beratung für die Mandantinnen und Mandanten darstellt, nicht jedoch die Provisionspolitik der Produktgeber.


Dies wird dadurch gewährleistet, dass für die Berater einheitlich pauschalierte Vergütungssätze gelten, die produktunabhängig sind. Unterschiedliche Provisionssätze, die Seitens der Produktgeber als Vertriebsanreize angeboten werden haben deshalb keinerlei beratungsbeeinflussende Wirkung.

 

Überprovisionen fließen nach Abzug der gemeinsamen Bürokosten in einen Förderfonds für nachhaltige Unternehmensgründungen sowie gemeinnützige Organisationen und Projekte. Dies gilt analog auch für Ausgabeaufschläge und Betreuungsvergütungen.

Grafik: Umgang mit unterscheidlichen Provisionen anhand von Rentenversicherungen

Beispiel: Umgang mit unterschiedlichen Provisionssätzen verschiedener Produktanbieter. Gesellschaft A,B,C und D bieten für die Vermittlung einer Rentenversicherung jeweils unterschiedliche Provisionssätze an. Der Berater erhält unabhängig davon immer einen pauschalen Provisionssatz von 3%. Der Rest fließt nach Abzug der Gemeinkosten in einen Förderfonds, über dessen Verwendung jährlich ein Förderbeirat entscheidet. 

 

Alternativ wird immer auch Honorarberatung angeboten. Es besteht dann kein unmittelbarer Zusammenhang mit einer Vermittlung. Zu beachten ist, dass Honorare auf jeden Fall nach Abschluss der Beratungsleistungen fällig werden, in der Regel nicht über einen längeren Zeitraum verteilt werden können und zusätzlich mit der Mehrwertsteuer belegt sind, wenn keine Vermittlung erfolgt.

 

Eine eventuell doch gewünschte Vermittlung ist oft nur in einem beschränkten Markt möglich, da nicht alle Anbieter provisionsfreie Produkte anbieten und eine Doppelvergütung (Honorar & Provision) von uns ausgeschlossen wird.

 

Im Rahmen von Vermögensberatung (ab 50.000.- €) kann zwischen verschiedenen Servicemodellen mit und ohne Erfolgsbeteiligung gewählt werden.

 

Wir möchten gewährleisten, dass der Zugang zu Honorarberatung nicht alleine aus finanziellen Gründen scheitert. Deshalb bieten wir ein begrenztes Kontingent an Beratungsstunden zu reduzierten Sätzen für Berufseinsteiger, Studierende und geringfügig Beschäftigte an.