Bei der Honorarberatung erfolgt die Vergütung je nach Zeitaufwand auf der Basis eines einheitlichen Stundensatzes.
Nach Ermittlung des Beratungsbedarfs wird anhand unserer Erfahrungswerte ein voraussichtlicher Zeitaufwand festgelegt. Beratungsumfang und Zeitkontingent werden vertraglich festgelegt.
Der Honorarberatungsvertrag hat den Charakter eines Kostenvoranschlags der maximal um 10% überschritten werden darf.
Sollte sich im Verlauf der Beratung aufgrund von weiteren Anforderungen der Mandantschaft oder Umständen, die der Berater nicht zu verantworten hat zusätzlicher Arbeitsaufwand ergeben, so kann sich eine Mehrforderung ergeben.
Die Mandantschaft hat dann jedoch das Recht vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden nur die bereits erbrachten Beratungsleistungen vergütet.
Alternativ besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Auch in diesem Fall sind Erfahrungswerte die Bemessungsgrundlage.
Bei Beratung auf Provisionsbasis erfolgt die Vergütung der Beratung über Provisionszahlungen der Produktgeber, die bei Vermittlung und im Rahmen der Folgebetreuung fällig werden.
Die Kosten sind in die Produkte einkalkuliert und in der Regel über mehrere Jahre oder die gesamte Laufzeit verteilt. Sie werden nicht gesondert erhoben.
Berater erhalten pauschale Provisionssätze, die nach Produktkategorie einheitlich festgelegt sind und damit der Höhe nach unabhängig von den jeweiligen Provisionssätzen der Produktanbieter.
Überprovisionen dienen ausschließlich der gemeinsamen Kostendeckung des Teams. Gewinne darüber hinaus fließen in einen Fonds zur Förderung nachhaltiger Unternehmensgründungen, sowie gemeinnütziger Organisationen und Projekte.
Im Rahmen von Vermögensberatung (Mindestbewertungssumme: 50.000.- €) können verschiedene Servicemodelle vereinbart werden.
Die laufende Betreuung umfasst quartalsweise Berichte zur Vermögensentwicklung im Marktvergleich und ein jährlicher Vorschlag zum "Rebalancing" der Anlage. Eine aktive Vermögensverwaltung findet nicht statt!
Bei allen Servicemodellen werden grundsätzlich keine Ausgabeaufschläge erhoben. Eventuell fließende Bestandsvergütungen und sogenannte "kickbacks" werden erstattet bzw. mit den vereinarten Vergütungen verrechnet. Bereits bestehende Depots können weitergeführt werden. Ein Depotübertrag kann zur Verbesserung der Servicequalität jedoch sinnvoll sein.
Bei Erstberatung wird eine Analyse bestehender Kapitalanlagen durchgeführt und ein Konzept erarbeitet welches Vorschläge zur Optimierung und/oder nachhaltigen Neuausrichtung enthält.
Verbinden mit:
Newsletter
Aktuelles
- - - - - - - - - - - - - - - - - - -