Wenn Unternehmen oder Organisationen einen Vertrag mit einer oder mehreren Privaten Krankenversicherungen abschließen, um Beschäftigten eine Auswahl von Tarifen zur Verfügung zu stellen, fällt das unter den Begriff Betriebliche Krankenversicherung. Ähnlich wie in der betrieblichen Altersversorgung haben davon alle Beteiligten Vorteile.
Win-Win-Situation
Beschäftigte kommen dadurch in den Genuss einer Zusatzversorgung, die sonst meist nur privat Versicherten zur Verfügung stehen und zwar in der Regel ohne weitere gesundheitliche Prüfung. In vielen Fällen steht der Schutz dann auch Familienangehörigen zur Verfügung, die eine entsprechende Leistung auf dem freien Markt nicht mehr bekommen können. Die Unternehmen heben sich durch ihre Leistung im Wettbewerb um Talente ab und können unter Umständen durch bessere medizinische Versorgung der Beschäftigten auch Fehlzeiten und damit Kostenrisiken reduzieren.
Beispiel aus der Praxis
Dass die Vorteile nicht nur hypothetisch sind illustriert ein Beispiel aus der Regulierungspraxis. In einem Fall hatte eine Personalentwicklerin schon lange Rückenprobleme. Nach einem Bandscheibenvorfall beschloss sie, endlich etwas für ihre Gesundheit zu tun und begann regelmäßig Sport zu treiben. Bei einer ihrer Jogginggrunden übersah sie jedoch eine Baumwurzel. Sie stolperte so unglücklich, dass sie sich mehrere Bänder riss. Glücklicherweise war sie über die betriebliche Krankenversicherung mit einem Tarif versorgt, der wahlärztliche Leistungen absicherte. Dies ermöglichte ihr, einen ausgewiesenen Spezialisten für die notwendige Operation konsultieren. Aufgrund ihrer Vorbelastungen wäre ihr ein solcher Schutz auf privatem Weg verwehrt geblieben.
Auch für den Arbeitgeber erwies sich die betriebliche Krankenversicherung von unmittelbarem Nutzen. Aufgrund der Behandlung durch den Spezialisten verheilten die Folgen der Operation ungewöhnlich schnell. Und da die Mitarbeiterin durch die Zusatzversicherung als Privatpatient galt, ließ sich die Wartezeit auf die Operation auch beträchtlich verkürzen, so dass die Ausfallzeit nur einen Bruchteil dessen betrug, was ohne Zusatzversicherung zu erwarten gewesen wäre.
Bedingungen und Zugangsvoraussetzungen
Auch für die Versicherungsgesellschaften haben die Kollektivtarife Vorteile. Durch deren Einrichtung sparen sie Werbungs- und Verwaltungsaufwand. Mindestbedingung für die Einrichtung eines solchen Tarifs ist in der Regel ein gemeinsames Sammelinkasso der Beiträge. Um sich vor allzu großen Einzelrisiken zu schützen, die durch einen Verzicht auf eine Risikoprüfung ergeben verlangen die Versi-cherer als Voraussetzung in der Regel eine Mindestquote und/oder eine Mindestanzahl an Beschäftigten, die dem Kollektivtarif beitreten müssen. Darüber hinaus kann es je nach Versicherer auch Einschränkungen in Bezug auf bestimmte Berufsgruppen geben.
Beiträge
Die Beiträge in der betrieblichen Krankenver-sicherung (bKV) sind in der Regel ohne Al-tersrückstellungen kalkuliert. Dies führt zu Beiträgen, die im Vergleich zu den sonst er-hältlichen Einzeltarifen sehr günstig sind.
Bezüglich der Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung ist sowohl eine arbeitnehmer- also auch arbeitgeberseitige Beitragszahlung möglich, wobei das Inkasso in jedem Fall über den Arbeitgeber erfolgt.
Bei einer Finanzierung über den Arbeitgeber gilt der bKV-Beitrag als Sachlohn. Das hat der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung aus 2019 abschließend beurteilt (Bundessteuerblatt BStBI II 2019, S. 371). Dementsprechend ist sie steuerlich zu behandeln. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Beiträge zur bKV werden als geldwerter Vorteil abgerechnet. Dann fallen auch SV-Abzüge an.
- Der Arbeitgeber versteuert die von ihm gezahlten Beiträge als Sachbezug für die Arbeitnehmenden pauschal. So lange die Beiträge pro Mitarbeiter/in unter der Freigrenze von 50 Euro liegen, sind diese dann sogar steuerfrei. Ein echter Mehrwert also sowohl für Beschäftigte und Unternehmen.
Zusammenfassung
Die betriebliche Krankenversicherung ist eine einfach zu installierende, hervorragende Zusatzleistung, welche die Versorgung der Beschäftigten verbessert und potenziell Fehlzeiten reduziert.
Die bKV kann dazu beitragen Unternehmen bei der Suche nach neuen Talenten zu profilieren. Die Bindung der Beschäftigten ans Unternehmen kann ebenfalls durch die kollektive Krankenversicherung gesteigert werden.
Da auch die Beschäftigten konkreten praktischen Nutzen – bei einer geringen oder gar keiner finanziellen Belastung – haben, führt die Einführung der betrieblichen Krankenversicherung zu einer echten Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Welche Tarife am besten geeignet sind ermitteln wir gerne.