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EU-Transparenzverordnung tritt in Kraft

Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments vom 27.11.2019 soll die Transparenz von Finanzprodukten hinsichtlich Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsauswirkungen (Impact) verbessern. Sie verpflichtet sowohl Produktgeber als auch Finanzanlagenvermittler anzugeben, ob und inwiefern sie diese Aspekte berücksichtigen. Ziele Ein ausdrückliches Ziel der Verordnung ist es, Investitionen in nachhaltige Produkte umzulenken. Zugleich sollen Nachhaltigkeitsrisiken transparent gemacht werden. Es geht […]